Umsatzsteuererklärungspflichten der Kleinunternehmer
- Ausgabe
- Oktober 2026
- Erscheinungsdatum
- Rubrik
- Steuernews für Mandanten
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.
Ausnahmen
Es gibt allerdings drei Ausnahmen:
- Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.
- Der Kleinunternehmer hat innergemeinschaftliche Erwerbe durchgeführt.
- Der Kleinunternehmer war an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
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